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UN Dekade

UNO 2001 bis 2010:
"Internationale Dekade für eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit für die Kinder dieser Welt"

Erklärung über eine Kultur des Friedens und Aktionsprogramm für eine Kultur des Friedens Resolution A/RES/53/243 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 13. September 1999 Übersetzung: Deutscher Übersetzungsdienst, Vereinte Nationen, New York

Erklärung über eine Kultur des Friedens
Die Generalversammlung,
unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, insbesondere die darin verankerten Ziele und Grundsätze, sowie unter Hinweis auf die Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, in der es heißt, "daß, da Kriege im Geiste des Menschen entstehen, auch die Verteidigung des Friedens im Geiste des Menschen ihren Anfang nehmen muß", ferner unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte1 und andere einschlägige internationale Rechtsakte des Systems der Vereinten Nationen, in der Erkenntnis, daß Frieden nicht nur das Nichtvorhandensein von Konflikten bedeutet, sondern daß dazu auch ein positiver, dynamischer und partizipatorischer Prozeß erforderlich ist, in dessen Rahmen der Dialog gefördert wird und Konflikte in einem Geist des gegenseitigen Verständnisses und der Zusammenarbeit beigelegt werden, sowie in der Erkenntnis, daß das Ende des Kalten Krieges mehr Möglichkeiten für die Stärkung einer Kultur des Friedens eröffnet hat, mit dem Ausdruck ihrer tiefen Besorgnis über das Andauern und die Ausbreitung von Gewalt und Konflikten in verschiedenen Teilen der Welt, in der Erkenntnis, daß es geboten ist, alle Formen der Diskriminierung und der Intoleranz zu beseitigen, namentlich solche, die auf der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, einer politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, dem Vermögen, einer Behinderung, der Geburt oder einem sonstigen Stand beruhen, unter Hinweis auf ihre Resolution 52/15 vom 20. November 1997, mit der sie das Jahr 2000 zum "Internationalen Jahr für eine Kultur des Friedens" erklärt hat, sowie auf ihre Resolution 53/25 vom 10. November 1998, mit der sie den Zeitraum von 2001-2010 zur "Internationalen Dekade für eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit zugunsten der Kinder der Welt" erklärt hat, in Anerkennung der wichtigen Rolle, die der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur bei der Förderung einer Kultur des Friedens nach wie vor zukommt, verkündet feierlich die nachstehende Erklärung über eine Kultur des Friedens, von deren Bestimmungen sich die Regierungen, die internationalen Organisationen und die Zivilgesellschaft bei ihrer Tätigkeit zur Förderung und Stärkung einer Kultur des Friedens im neuen Jahrtausend leiten lassen können:

Artikel 1
Unter einer Kultur des Friedens ist die Gesamtheit der Wertvorstellungen, Einstellungen, Traditionen, Verhaltens- und Lebensweisen zu verstehen, die auf

  1. der Achtung des Lebens, der Beendigung der Gewalt sowie der Förderung und Übung von Gewaltlosigkeit durch Erziehung, Dialog und Zusammenarbeit;
  2. der uneingeschränkten Achtung der Grundsätze der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und der politischen Unabhängigkeit der Staaten und der Nichteinmischung in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht;
  3. der uneingeschränkten Achtung und Förderung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten;
  4. der Verpflichtung zur friedlichen Beilegung von Konflikten;
  5. Anstrengungen zur Befriedigung der Bedürfnisse der heutigen und der kommenden Generationen auf dem Gebiet der Entwicklung und der Umwelt;
  6. der Achtung und Förderung des Rechts auf Entwicklung;
  7. der Achtung und Förderung der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit von Frauen und Männern;
  8. der Achtung und Förderung des Rechts eines jeden Menschen auf das Recht der freien Meinungsäußerung, der Meinungs- und der Informationsfreiheit;
  9. der Einhaltung der Grundsätze der Freiheit, der Gerechtigkeit, der Demokratie, der Toleranz, der Solidarität, der Zusammenarbeit, des Pluralismus, der kulturellen Vielfalt, des Dialogs und der Verständigung auf allen Gesellschaftsebenen und zwischen den Nationen;

beruhen und durch ein dem Frieden dienliches nationales und internationales Umfeld gefördert werden.

Artikel 2
Eine Kultur des Friedens kann sich besser mit Hilfe von Wertvorstellungen, Einstellungen, Verhaltens- und Lebensweisen entfalten, die der Förderung des Friedens zwischen einzelnen Menschen, Gruppen und Nationen dienen.

Artikel 3
Die Entfaltung einer Kultur des Friedens ist untrennbar verknüpft mit

  1. der Förderung der friedlichen Beilegung von Konflikten, der gegenseitigen Achtung, des gegenseitigen Verständnisses und der internationalen Zusammenarbeit;
  2. der Erfüllung der internationalen Verpflichtungen aus der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht;
  3. der Förderung der Demokratie, der Entwicklung und der allgemeinen Achtung und Einhaltung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten;
  4. der Befähigung von Menschen auf allen Ebenen, Fähigkeiten auf dem Gebiet des Dialogs, der Verhandlung, der Konsensbildung und der friedlichen Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu entwickeln;
  5. der Stärkung der demokratischen Institutionen und der Gewährleistung der vollen Teilhabe am Entwicklungsprozeß;
  6. der Beseitigung der Armut und des Analphabetentums und dem Abbau der Ungleichgewichte innerhalb und zwischen den Nationen;
  7. der Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung;
  8. der Beseitigung aller Formen der Diskriminierung der Frau durch ihre Machtgleichstellung und ihre gleichberechtigte Vertretung auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung;
  9. der Gewährleistung der Achtung, der Förderung und des Schutzes der Rechte des Kindes;
  10. der Gewährleistung eines freien Informationsflusses auf allen Ebenen und der Erleichterung des Informationszugangs;
  11. der Erhöhung der Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Regierungs- und Verwaltungsführung;
  12. der Bekämpfung aller Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz;
  13. der Förderung des Verständnisses, der Toleranz und der Solidarität gegenüber allen Kulturen, Völkern und Kulturstufen, namentlich auch gegenüber ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten;
  14. der vollen Verwirklichung des Rechts aller Völker, namentlich derjenigen, die unter Kolonial- oder einer anderen Form von Fremdherrschaft oder unter ausländischer Besetzung stehen, auf Selbstbestimmung, das in der Charta der Vereinten Nationen verankert und in den Internationalen Menschenrechtspakten2 sowie in der in Resolution 1514 (XV) der Generalversammlung vom 14. Dezember 1960 enthaltenen Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker festgelegt worden ist.

Artikel 4
Bildung auf allen Ebenen ist eines der wichtigsten Instrumente zum Aufbau einer Kultur des Friedens. Dabei kommt der Menschenrechtserziehung eine besondere Bedeutung zu.

Artikel 5
Den Regierungen kommt bei der Förderung und Stärkung einer Kultur des Friedens eine entscheidende Rolle zu.

Artikel 6
Die Zivilgesellschaft muß voll an der Entfaltung einer Kultur des Friedens beteiligt werden.

Artikel 7
Durch ihre Rolle auf dem Gebiet der Aufklärung und der Information tragen die Medien zur Förderung einer Kultur des Friedens bei.

Artikel 8
Eltern, Pädagogen, Politikern, Journalisten, religiösen Organen und Gruppen, Intellektuellen, Wissenschaftlern, Philosophen, schöpferischen Menschen und Kunstschaffenden, im Gesundheits- und humanitären Bereich tätigen Menschen, Sozialarbeitern, Führungskräften der verschiedensten Ebenen sowie nichtstaatlichen Organisationen kommt bei der Förderung einer Kultur des Friedens eine Schlüsselrolle zu.

Artikel 9
Die Vereinten Nationen sollen auch künftig bei der Förderung und Stärkung einer Kultur des Friedens in der ganzen Welt eine entscheidende Rolle spielen. 107. Plenarsitzung
13. September 1999

B
Aktionsprogramm für eine Kultur des Friedens

Die Generalversammlung,
eingedenk der am 13. September 1999 verabschiedeten Erklärung über eine Kultur des Friedens, unter Hinweis auf ihre Resolution 52/15 vom 20. November 1997, mit der sie das Jahr 2000 zum "Internationalen Jahr für eine Kultur des Friedens" erklärt hat, sowie ihre Resolution 53/25 vom 10. November 1998, mit der sie den Zeitraum von 2001-2010 zur "Internationalen Dekade für eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit zugunsten der Kinder der Welt" erklärt hat, verabschiedet das nachstehende Aktionsprogramm für eine Kultur des Friedens:

  1. Ziele, Strategien und Hauptakteure

    1. Das Aktionsprogramm soll als Grundlage für das Internationale Jahr für eine Kultur des Friedens und die Internationale Dekade für eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit zugunsten der Kinder der Welt dienen.
    2. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, auf einzelstaatlicher sowie auf regionaler und internationaler Ebene Maßnahmen zur Förderung einer Kultur des Friedens zu ergreifen.
    3. Die Zivilgesellschaft soll auf örtlicher, regionaler und nationaler Ebene einbezogen werden, um das Spektrum der Aktivitäten zugunsten einer Kultur des Friedens zu erweitern.
    4. Das System der Vereinten Nationen soll seine laufenden Anstrengungen zur Förderung einer Kultur des Friedens verstärken.
    5. Die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur soll ihre wichtige Rolle bei der Förderung einer Kultur des Friedens auch künftig wahrnehmen und maßgeblich zur Förderung einer Kultur des Friedens beitragen.
    6. Um eine weltweite Bewegung für eine Kultur des Friedens zu schaffen, sollen zwischen den verschiedenen in der Erklärung genannten Akteuren Partnerschaften gefördert und gestärkt werden.
    7. Eine Kultur des Friedens kann durch den Austausch von Informationen zwischen den Akteuren über ihre diesbezüglichen Initiativen gefördert werden.
    8. Zur wirksamen Durchführung des Aktionsprogramms ist es notwendig, daß interessierte Regierungen, Organisationen und Einzelpersonen Ressourcen, namentlich Finanzmittel, mobilisieren.

  2. Verstärkung der Maßnahmen aller maßgeblichen Akteure auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene

    9. Maßnahmen zur Förderung einer Kultur des Friedens durch Erziehung und Bildung:

    1. Neubelebung der einzelstaatlichen Maßnahmen und der internationalen Zusammenarbeit zur Förderung der Ziele einer Bildung für alle, damit die menschliche, die soziale und die wirtschaftliche Entwicklung herbeigeführt und eine Kultur des Friedens gefördert wird;
    2. Gewährleistung dessen, daß Kinder schon von klein auf eine Unterweisung in den Wertvorstellungen, Einstellungen, Verhaltens- und Lebensweisen erhalten, die es ihnen gestatten, jeden Streit auf friedlichem Weg und in einem Geist der Achtung der Menschenwürde, der Toleranz und der Nichtdiskriminierung beizulegen;
    3. Beteiligung von Kindern an Aktivitäten, die ihnen die Wertvorstellungen und Ziele einer Kultur des Friedens vermitteln sollen;
    4. Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen und insbesondere Mädchen zu Bildung;
    5. Förderung der Überarbeitung von Lehrplänen sowie Schulbüchern im Sinne der Erklärung und des Integrierten Rahmenaktionsplans von 1995 für Friedens-, Menschenrechts- und Demokratieerziehung3, wobei die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur auf Anfrage technische Zusammenarbeit gewähren soll;
    6. Unterstützung und Verstärkung der Anstrengungen, die die in der Erklärung genannten Akteure, insbesondere die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, unternehmen, um die einer Kultur des Friedens förderlichen Wertvorstellungen und Fähigkeiten zu entwickeln, einschließlich Bildung und Ausbildung zur Förderung des Dialogs und der Konsensbildung;
    7. gegebenenfalls Verstärkung der Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen, die die zuständigen Stellen des Systems der Vereinten Nationen derzeit auf dem Gebiet der Konfliktverhütung und des Krisenmanagements, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten sowie der Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit durchführen;
    8. Ausweitung der Initiativen zur Förderung einer Kultur des Friedens, die von Hochschulen in verschiedenen Teilen der Welt unternommen werden, so auch von der Universität der Vereinten Nationen, der Friedensuniversität, dem Projekt für Universitätspartnerschaften und dem Programm der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur für Fakultätsvorstände.

    10. Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung:

    1. Durchführung umfassender Maßnahmen auf der Grundlage geeigneter Strategien und vereinbarter Zielwerte zur Beseitigung der Armut durch nationale und internationale Anstrengungen, namentlich durch internationale Zusammenarbeit;
    2. Stärkung der einzelstaatlichen Kapazitäten für die Durchführung von Politiken und Programmen zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichgewichte innerhalb der einzelnen Staaten, unter anderem durch internationale Zusammenarbeit;
    3. Förderung wirksamer und ausgewogener entwicklungsorientierter Dauerlösungen für die Auslandsverschuldungs- und Schuldendienstprobleme der Entwicklungsländer, unter anderem durch Schuldenerleichterung;
    4. Verstärkung von Maßnahmen auf allen Ebenen zur Umsetzung einzelstaatlicher Strategien zur nachhaltigen Ernährungssicherung, einschließlich der Erarbeitung von Maßnahmen zur Mobilisierung und besseren Zuteilung und Nutzung von Ressourcen aus allen Quellen, wie beispielsweise Ressourcen aufgrund von Schuldenerleichterungen, namentlich durch internationale Zusammenarbeit;
    5. Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Gewährleistung eines partizipatorischen Entwicklungsprozesses und der vollen Teilhabe aller Betroffenen an Entwicklungsprojekten;
    6. Einbeziehung des Faktors Geschlecht und der Machtgleichstellung von Frauen und Mädchen als untrennbare Bestandteile des Entwicklungsprozesses;
    7. Aufnahme von Sondermaßnahmen in die Entwicklungsstrategien, die auf die Bedürfnisse von Frauen und Kindern sowie von Gruppen mit besonderen Bedürfnissen eingehen;
    8. Stärkung der Prozesse zur Rehabilitation, Wiedereingliederung und Aussöhnung aller an Konflikten Beteiligten durch die Gewährung von Entwicklungshilfe in Konfliktfolgesituationen;
    9. Einbeziehung des Kapazitätsaufbaus in Entwicklungsstrategien und -projekte, um deren Umweltverträglichkeit sowie die Erhaltung und Erneuerung der natürlichen Ressourcengrundlage zu gewährleisten;
    10. Beseitigung der Hindernisse, die sich der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts aller Völker, insbesondere der unter Kolonialherrschaft oder anderen Formen der Fremdherrschaft oder ausländischer Besetzung lebenden Völker, entgegenstellen und die sich nachteilig auf ihre soziale und wirtschaftliche Entwicklung auswirken.

    11. Maßnahmen zur Förderung der Achtung aller Menschenrechte:

    1. Vollinhaltliche Durchführung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien4;
    2. Ermutigung zur Ausarbeitung einzelstaatlicher Aktionspläne zur Förderung und zum Schutz aller Menschenrechte;
    3. Stärkung der einzelstaatlichen Institutionen und Kapazitäten auf dem Gebiet der Menschenrechte, namentlich durch nationale Menschenrechtsinstitutionen;
    4. Verwirklichung des in der Erklärung über das Recht auf Entwicklung5 sowie in der Erklärung und dem Aktionsprogramm von Wien festgelegten Rechts auf Entwicklung;
    5. Verwirklichung der Ziele der Dekade der Vereinten Nationen für Menschenrechtserziehung (1995-2004)6;
    6. Verbreitung und Förderung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf allen Ebenen;
    7. Weitere Unterstützung aller Aktivitäten der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte bei der Wahrnehmung ihres Mandats nach Resolution 48/141 der Generalversammlung vom 20. Dezember 1993 sowie der in späteren Resolutionen und Beschlüssen festgelegten Aufgaben.

    12. Maßnahmen zur Gewährleistung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern:

    1. Einbeziehung des Faktors Geschlecht in die Durchführung aller maßgeblichen internationalen Übereinkünfte;
    2. weitere Umsetzung der internationalen Rechtsakte, die die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern;
    3. Umsetzung der Aktionsplattform der Vierten Weltfrauenkonferenz von Beijing7 mit ausreichenden Ressourcen und dem entsprechenden politischen Willen und unter anderem durch die Ausarbeitung, die Umsetzung und die Weiterverfolgung der einzelstaatlichen Aktionspläne;
    4. Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern bei der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entscheidungsfindung;
    5. weitere Verstärkung der Anstrengungen der Stellen des Systems der Vereinten Nationen, die für die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und der Gewalt gegen Frauen zuständig sind;
    6. Gewährung von Unterstützung und Hilfe an Frauen, die Opfer von Gewalt jeder Art waren, namentlich häuslicher Gewalt, Gewalt am Arbeitsplatz und im Rahmen bewaffneter Konflikte.

    13. Maßnahmen zur Förderung der demokratischen Partizipation:

    1. Stärkung des gesamten Spektrums von Maßnahmen zur Förderung demokratischer Grundsätze und Praktiken;
    2. besondere Betonung demokratischer Grundsätze und Praktiken auf allen Ebenen der formellen und der informellen Bildung;
    3. Schaffung beziehungsweise Stärkung einzelstaatlicher Institutionen und Verfahren zur Förderung und Festigung der Demokratie, unter anderem durch die Fortbildung der öffentlichen Bediensteten und den Aufbau entsprechender Kapazitäten;
    4. Stärkung der demokratischen Partizipation unter anderem durch die Gewährung von Wahlhilfe auf Ersuchen der betroffenen Staaten und auf der Grundlage der einschlägigen Leitlinien der Vereinten Nationen;
    5. Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität, der Korruption, der Gewinnung unerlaubter Drogen, des Handels damit und ihres Konsums sowie der Geldwäsche, da diese demokratische Gesellschaften untergraben und die Entfaltung einer Kultur des Friedens behindern.

    14. Maßnahmen zur Förderung der Verständigung, der Toleranz und der Solidarität:

    1. Verwirklichung der Grundsatzerklärung über die Toleranz und des Aktionsplans für die Weiterverfolgung des Jahres der Toleranz8 (1995);
    2. Unterstützung von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Jahr der Vereinten Nationen des Dialogs zwischen den Kulturen (2001);
    3. weitere Untersuchung örtlicher oder autochthoner Praktiken und Traditionen zur Beilegung von Streitigkeiten und zur Förderung von Toleranz, mit dem Ziel, daraus zu lernen;
    4. Unterstützung von Maßnahmen, die die Verständigung, die Toleranz und die Solidarität auf gesamtgesellschaftlicher Ebene fördern, insbesondere im Hinblick auf schwächere Gesellschaftsgruppen;
    5. weitere Unterstützung bei der Verwirklichung der Ziele der Internationalen Dekade der autochthonen Bevölkerungsgruppen der Welt;
    6. Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der Toleranz gegenüber Flüchtlingen und Vertriebenen sowie der Solidarität mit diesen, unter Berücksichtigung des Ziels, ihre freiwillige Rückkehr und ihre Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern;
    7. Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der Toleranz gegenüber Migranten sowie der Solidarität mit diesen;
    8. Förderung einer besseren Verständigung, größerer Toleranz und einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen allen Völkern, unter anderem durch den angemessenen Einsatz neuer Technologien und die Verbreitung von Informationen;
    9. Unterstützung von Maßnahmen, die die Verständigung, die Toleranz, die Solidarität und die Zusammenarbeit zwischen den Völkern und innerhalb der Nationen sowie zwischen diesen fördern.

    15. Maßnahmen zur Unterstützung einer partizipatorischen Kommunikation und des freien Austausches von Informationen und Wissen:

    1. Unterstützung der wichtigen Rolle der Medien bei der Förderung einer Kultur des Friedens;
    2. Gewährleistung der Presse-, der Informations- und der Kommunikationsfreiheit;
    3. wirksamer Einsatz der Medien für die Lobbyarbeit und die Verbreitung von Informationen zugunsten einer Kultur des Friedens, nach Bedarf unter Einbeziehung der Vereinten Nationen und der zuständigen regionalen, nationalen und örtlichen Mechanismen;
    4. Förderung der Massenkommunikation, die es den Gemeinwesen ermöglicht, ihren Bedürfnissen Ausdruck zu geben und an der Entscheidungsfindung mitzuwirken;
    5. Ergreifung von Maßnahmen zur Auseinandersetzung mit der Frage der Gewalt in den Medien, einschließlich der neuen Kommunikationstechnologien wie dem Internet;
    6. Verstärkung der Anstrengungen zur Förderung des Informationsaustausches über neue Informationstechnologien, einschließlich des Internets.

    16. Maßnahmen zur Förderung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit:

    1. Förderung der allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle, unter Berücksichtigung der von den Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Abrüstung festgelegten Prioritäten;
    2. gegebenenfalls Heranziehung der einer Kultur des Friedens förderlichen Erfahrungen aus Rüstungskonversionsmaßnahmen in einigen Ländern der Welt;
    3. nachdrücklicher Hinweis auf die Unzulässigkeit des kriegerischen Gebietserwerbs und die Notwendigkeit, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden in allen Teilen der Welt hinzuwirken;
    4. Förderung von vertrauenbildenden Maßnahmen und von Anstrengungen zur Aushandlung friedlicher Regelungen;
    5. Maßnahmen zur Beseitigung der unerlaubten Herstellung von Kleinwaffen und leichten Waffen und des unerlaubten Handels damit;
    6. Unterstützung von Initiativen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zur Bewältigung konkreter Probleme in Konfliktfolgesituationen, wie beispielsweise Probleme im Zusammenhang mit der Demobilisierung, der Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten in die Gesellschaft, Flüchtlingen und Vertriebenen, Programmen zur Einsammlung von Waffen, dem Informationsaustausch und der Vertrauensbildung;
    7. Abschreckung von der Verabschiedung und Anwendung einseitiger Maßnahmen, die nicht mit dem Völkerrecht und der Charta der Vereinten Nationen im Einklang stehen und die die umfassende Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Bevölkerung, insbesondere der Frauen und Kinder, in den betroffenen Ländern verhindern, ihr Wohlergehen einschränken und Hindernisse für den vollen Genuß ihrer Menschenrechte aufwerfen, einschließlich des Rechts eines jeden Menschen auf einen für seine Gesundheit und sein Wohlergehen angemessenen Lebensstandard sowie seines Rechts auf Nahrung, medizinische Versorgung und die notwendigen sozialen Dienste, unter gleichzeitiger Bekräftigung dessen, daß Nahrungsmittel und Medikamente nicht als Instrument zur Ausübung politischen Drucks eingesetzt werden dürfen;
    8. Unterlassung jeglichen militärischen, politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Zwangs, der nicht im Einklang mit dem Völkerrecht und der Charta steht und der sich gegen die politische Unabhängigkeit oder die territoriale Unversehrtheit eines Staates richtet;
    9. Empfehlung der gebührenden Prüfung der Frage der humanitären Auswirkungen von Sanktionen, insbesondere auf Frauen und Kinder, mit dem Ziel, die humanitären Auswirkungen der Sanktionen möglichst gering zu halten;
    10. Förderung einer stärkeren Beteiligung der Frau an der Konfliktverhütung und -beilegung und insbesondere an Aktivitäten zur Förderung einer Kultur des Friedens in Konfliktfolgesituationen;
    11. Förderung von Initiativen in Konfliktsituationen, wie beispielsweise Tage der Ruhe, um Impfkampagnen und Medikamentenverteilungsaktionen durchzuführen, Friedenskorridore, um die Auslieferung humanitärer Hilfsgüter zu gewährleisten, sowie Friedensschutzzonen, um so die zentrale Rolle von Gesundheits- und medizinischen Institutionen wie Krankenhäusern und Ambulanzstationen zu achten;
    12. Ermutigung zur Ausbildung der zuständigen Bediensteten der Vereinten Nationen, der in Betracht kommenden Regionalorganisationen und gegebenenfalls der Mitgliedstaaten, auf deren Ersuchen, in Techniken, die zum Verständnis, zur Verhütung und zur Beilegung von Konflikten beitragen. 107. Plenarsitzung
      13. September 1999

    Resolution 217 A (III)
    Resolution 2200 A (XXI), Anlage.
    Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, Records of the General Conference, Twenty-eighth Session, Paris, 25 October-16 November 1995, Vol. 1: Resolutions, Resolution 5.4, Anlagen.
    A/CONF.157/24 (Teil I), Kap. III.
    Resolution 41/128, Anlage.
    Siehe A/49/261-E/1994/110/Add.1, Anhang.
    Abgedruckt in: Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz, Beijing, 4.-15. September 1995 (auszugsweise Übersetzung des Dokuments A/CONF.177/20 vom 17. Oktober 1995), Resolution 1, Anlage II.
    A/51/201, Anhang I.

    Internationales Jahr 2000 für eine Kultur des Friedens
    Manifest 2000 für eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit

    Im Bewußtsein meiner Verantwortung für die Zukunft der Menschheit und insbesondere für die Kinder von heute und morgen, verpflichte ich mich hiermit, in Alltag und Familie, Gemeinschaft und Arbeit, in meinem Land und meiner Region zur Einhaltung folgender Grundsätze:
    Achtung der Würde jedes Menschen: Ich will ohne Unterschied und Vorurteil das Leben und die Würde jedes Menschen anerkennen.
    Gewaltfreie Konfliktbearbeitung: Ich will Gewaltlosigkeit leben, indem ich selbst keine körperliche, sexuelle, seelische, wirtschaftliche oder soziale Gewalt anwende, insbesondere nicht gegenüber Schwächeren und Wehrlosen wie Kindern und Jugendlichen.
    Solidarität: Ich will meine Zeit und meine Mittel großzügig mit andern teilen, damit Ausgrenzung, Ungerechtigkeit sowie politische und wirtschaftliche Unterdrückung ein Ende finden.
    Zivilcourage und Dialogbereitschaft: Ich will freie Meinungsäußerung und kulturelle Vielfalt verteidigen und grundsätzlich den Dialog und das Interesse am anderen gegen Fanatismus, Verleumdung und Ausgrenzung setzen.
    Nachhaltige Entwicklung: Ich will mich für maßvolles Konsumieren und eine Entwicklung einsetzen, die allem Leben im Einklang mit der Natur auf unserem Planeten gerecht wird. Demokratische Beteiligung: Ich will zur Entfaltung meiner Gemeinschaft, zur vollen Gleichberechtigung der Frauen und zur Anerkennung der demokratischen Werte beitragen, damit wir alle gemeinsam neue Formen der Solidarität schaffen können.
    Unterzeichnen Sie das Manifest 2000 im Internet: Fehler! Textmarke nicht definiert.
    oder senden Sie es unterzeichnet an:
    International Year for the Culture of Peace
    UNESCO, 7, place Fontenoy
    F-75352 Paris 07 SP France
    Fax: +33 1 45 68 56 38

    Internationales Jahr 2000 für eine Kultur des Friedens
    (Stand: Mai 2000)

    Die Vereinten Nationen und die UNESCO begehen das Jahr 2000 als "Internationales Jahr für eine Kultur des Friedens". Es soll Anstöße geben für den Wandel von einem Kult des Krieges zu einer Kultur der gewaltfreien Konfliktlösung. Die Vereinten Nationen haben eine Deklaration und ein Aktionsprogramm für eine Kultur des Friedens verabschiedet. Ein von Friedensnobelpreisträgern verfasstes "Manifest 2000" appelliert an die Verantwortung jedes Einzelnen, Verhaltensweisen und Werte, die einer Kultur des Friedens förderlich sind, im Alltag umzusetzen. Der interkulturelle Dialog, die Achtung der Menschenrechte, Meinungs- und Pressefreiheit, die Prinzipien der Gewaltlosigkeit und der Toleranz sind Themen einer Vielzahl internationaler Projekte und Aktionen zum internationalen Jahr 2000, deren Koordination die UNESCO übernimmt. Die Aktionen wenden sich besonders auch an Kinder und Jugendliche. Deutsche Beiträge zum Jahr für eine Kultur des Friedens koordiniert die Deutsche UNESCO-Kommission in Bonn.
    "Freiheit der Meinungsäußerung und freier Zugang zu Informationen sind die wichtigsten Voraussetzungen für jede Kultur des Friedens. Es ist aber auch wichtig, Intoleranz nicht einfach hinzunehmen und Akte der Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht straffrei zu lassen. Mehr als je zuvor tragen Staaten Verantwortung für Vorbeugung vor und Bestrafung von Verbrechen gegen Minderheiten, die aus Hass und Diskriminierung motiviert sind." (UNESCO-Generaldirektor Koichiro Matsuura) Die UNO-Generalversammlung hat am 20. November 1997 das Jahr 2000 als "Internationales Jahr für eine Kultur des Friedens" ausgerufen. Am 10. November 1998 folgte die Proklamation des Zeitraums 2001 bis 2010 als "Internationale Dekade für eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit für die Kinder dieser Welt". Am 13. September 1999 verabschiedete die UNO-Generalversammlung eine Deklaration und ein Aktionsprogramm für eine Kultur des Friedens.
    Deklaration und Aktionsprogramm sehen auf regionaler, nationaler wie internationaler Ebene Aktivitäten in den Bereichen der Sicherheit und des Friedens, der Wirtschafts- und Sozialpolitik, der Stärkung der Rolle der Frau, der Bildung in Schulen und Hochschulen, der Meinungs- und der Pressefreiheit vor. Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, Fachverbände und - unter den internationalen Organisationen - vor allem die UNESCO sollen mit konkreten Projekten Anstöße geben für den "Wandel von einem Kult des Krieges zu einer Kultur der gewaltfreien Konfliktlösung".

    Die internationale Gemeinschaft hat sich mit der Gründung der Vereinten Nationen im Jahr 1945 zur Orientierung an friedlicher Beilegung von Konflikten verpflichtet. Die UNO-Charta enthält ausdrücklich ein Gewaltverbot für die Regelung zwischenstaatlicher Konflikte. Die Verfassung der UNESCO, ebenfalls aus dem Jahr 1945, ergänzt das UNO-Gewaltverbot durch die Perspektive, "den Frieden in den Köpfen der Menschen zu verankern" und den Frieden nicht nur auf dem Weg zwischenstaatlicher Vereinbarungen anzustreben, sondern "die moralische und intellektuelle Solidarität unter den Menschen" aufzubauen.
    Mit dem Internationalen Jahr 2000 für eine Kultur des Friedens und der anschließenden Dekade wollen die Vereinten Nationen und die UNESCO den Anstoß geben zu neuen Bemühungen um die Festigung dauerhafter Grundlagen für den Frieden, getragen von der Einsicht, dass die Konfliktvorbeugung und die Aussöhnung stärker in den Mittelpunkt der nationalen wie internationalen Friedensbemühungen gerückt werden müssen.

    Definition einer Kultur des Friedens

    Die UNO-Deklaration vom 13. September 1999 definiert eine "Kultur des Friedens" als "Werte, Einstellungen, Traditionen, Verhaltensweisen und Lebensformen, die sich auf die Achtung der Menschenrechte und die Prinzipien der Gewaltlosigkeit und der Toleranz gründen". Sie sollen vor allem durch Bildung vermittelt werden, aber auch durch die Förderung der Informationsvielfalt, der Meinungs- und Pressefreiheit und durch andere politische Maßnahmen. "Zur Definition einer Kultur des Friedens gehört ein positives und friedensförderliches nationales und internationales Umfeld", heißt es in der Deklaration. Nach einem Jahrhundert der Kriege soll das Jahr 2000 eine Wende zur friedlichen Lösung von Streitfragen und zur Konfliktvorbeugung bringen.

    Wichtige Projekte und Programme der UNESCO 2000-2001
    Das UNO-Aktionsprogramm für das Internationale Jahr 2000 enthält konkrete Vorschläge, die in Zusammenarbeit mit der UNESCO umgesetzt werden sollen. Dazu gehören die "Entgiftung" der Schulbücher und die Internationalisierung der Lehrinhalte, systematische Vermittlung der Menschenrechte im Unterricht und in der breiten Öffentlichkeit, die Einübung gewaltfreier Konfliktlösung und Bemühungen, der Gewalt in den Medien, einschließlich des Internet, zu begegnen.
    Einen Orientierungsrahmen für nationale und internationale Aktivitäten im Dienste einer Kultur des Friedens können folgende UNESCO-Projekte bieten:
    Das UNESCO-Schulprojekt: Die UNESCO-Projektschulen tragen mit zahlreichen Unterrichtsprojekten und auch außerschulischen Aktivitäten zur Erziehung zu Frieden, Menschenrechten und Demokratie, internationaler Verständigung und Toleranz bei. Das UNESCO-Schulprojekt orientiert sich vor allem an dem 1994 von der Weltbildungskonferenz erarbeiteten "Integrierten Rahmenaktionsplan zur Friedens-, Menschenrechts- und Demokratieerziehung" sowie an der "UNESCO-Empfehlung über Erziehung zu internationaler Verständigung" von 1974.
    Aktionsplan Menschenrechtserziehung: Mit dem Aktionsplan für die Dekade der Vereinten Nationen für Menschenrechtserziehung 1995-2004 liegt ein Instrumentarium vor, das weltweit als Orientierung bei der Vermittlung der Menschenrechte in Bildung und Unterricht gilt. Der Aktionsplan beschreibt Menschenrechtserziehung als eine Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppierungen. Erziehung gegen Gewalt, für ein soziales Miteinander, gegen staatliche Willkür, Diskriminierung und Demütigung, für ein Verständnis anderer Kulturen, dies alles ist Thema einer umfassenden Vermittlung des Menschenrechtsgedankens. Internationale Schulbuchforschung, Förderung bilateraler und regionaler Zusammenarbeit bei der Schulbuchrevision: In der mittelfristigen Strategie der UNESCO (1996-2001) und im Aktionsprogramm der Vereinten Nationen "Kultur des Friedens" wird das Ziel formuliert, die Schulbuchentwicklung zu einem wichtigen Feld der Friedenserziehung zu machen. Es ist Gegenstand gemeinsamer Bemühungen der DUK und des Georg-Eckert-Instituts für Internationale Schulbuchforschung (GEI). Ziel der Schulbuchvergleiche ist es, zu einer Versachlichung des Bildes anderer Völker und Staaten in Geschichts-, Geographie- und Sozialkundelehrbüchern beizutragen. In den 70er Jahren hat die DUK Pionierarbeit geleistet und war Mitinitiatorin von Schulbuchgesprächen mit Polen und anderen osteuropäischen Staaten. Die gemeinsamen Bemühungen um Entgiftung der Schulbücher in Frankreich, Deutschland und Polen waren und sind ein wichtiger Beitrag zur Aussöhnung mit unseren Nachbarn. Innerhalb des UNESCO-Netzwerkes der Schulbuchforschungsinstitute, mit dem GEI als Koordinator, helfen die langjährigen Erfahrungen der DUK beim Abbau von Stereotypen und übertriebenem Nationalismus in Schulbüchern, in Osteuropa wie im Nahen Osten, in Ostasien wie in Mittelamerika. Das jüngste Beispiel hierfür ist die Beteiligung der DUK an den im September 1999 begonnenen Programmen zur regionalen Schulbuchkooperation in Südosteuropa (Auftaktkonferenz in Visby, 23. bis 25. September 1999) und Osteuropa (Auftaktkonferenz in Minsk, 1. bis 5. Dezember 1999). So haben sich auf der UNESCO-Schulbuchkonferenz für die Balkanländer im September 1999 Albaner wie Serben und Bosnier, Griechen wie Türken gemeinsam über die Überwindung nationalistischer Propaganda in Schulbüchern durch Einführung pluralistischer Information zur Geschichte und Gegenwart verständigt.
    Interkultureller Dialog: Besonders bei den vier großen "Routen-Projekten" der UNESCO ist der interkulturelle Dialog ein zentrales Element: die "Seidenstraße", die "Sklavenroute", die "Routen von Al-Andalus" sowie die "Eisenstraßen Afrikas". Die Kulturhauptstadt 2000 Helsinki wird das neue Jahrhundert mit einer Reihe von Aktivitäten zum Thema "Seidenstraßen in Helsinki" eröffnen. Der UNESCO-Preis "Städte für den Frieden" unterstreicht die zunehmende Bedeutung der urbanen Räume als Orte des interkulturellen Zusammenlebens.
    Mit dem interkulturellen Dialog beschäftigte sich auch die Tagung "Averroes und der Dialog der Kulturen" im Dezember 1999 im Haus der Kulturen der Welt, Berlin. Die Prinzipien des Werks von Averroes (Ibn Rushd) bereichern den modernen Dialog zwischen den drei Kulturkreisen des Mittelmeerraums: den islamischen, den christlichen und den jüdischen. Zu diesen Prinzipien gehören die Bereitschaft, den Anderen in seinem eigenen Bezugssystem zu verstehen, sowie die Anerkennung des Rechts auf Differenz. Der Impuls zu dieser Tagung entstand aus dem "Forum Mittelmeerraum", das die DUK 1996 als Beitrag zur kulturpolitischen Neuorientierung initiiert hat.
    Förderung der Meinungs- und Pressefreiheit in Kriegs- und Konfliktregionen: Die DUK bemüht sich um die Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung zwischen der UNESCO und dem Beauftragten für Medienfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Freimut Duve.
    Resolution "Kultur des Friedens" der Deutschen UNESCO-Kommission: "Kultur des Friedens - Ein neuer Begriff für den Beitrag der UNESCO zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit in der Welt" war Thema eines öffentlichen Seminars auf der 57. Hauptversammlung der DUK 1997 in Berlin. Dabei ging es auch um den "Umgang mit Fremdem und Fremden in Deutschland". In der auf der 57. Hauptversammlung verabschiedeten Resolution "Kultur des Friedens" tritt die DUK "für ein friedliches Zusammenleben in kultureller Vielfalt und für Chancengleichheit, ungeachtet von Herkunft, Geschlecht, Sprache, religiöser Überzeugung oder Weltanschauung," ein. Sie fordert, "Tendenzen zur Marginalisierung oder Ausgrenzung von Zugewanderten durch die Erleichterung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Integration entgegenzuwirken und so zu einer der Kultur des Friedens im eigenen Land beizutragen." In der Resolution "Frieden und Demokratie fördern mit unabhängigen Medien" heißt es: "Demokratie und Pluralismus in Entwicklungsländern sind ohne unabhängige verantwortliche Medien nicht möglich." Als "einen wesentlichen Beitrag zu einer Kultur des Friedens" bezeichnet eine dritte Resolution die Welle "Radio MultiKulti" des Senders Freies Berlin (SFB). "Programmauftrag und Programmkonzept von Radio MultiKulti tragen vorbildlich zur Verwirklichung der globalen UNESCO-Strategie zur interkulturellen Verständigung bei."

    Manifest 2000
    Bis zum September 2000 sammelt die UNESCO Unterschriften für ein "Manifest 2000 für eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit". Es ist verfasst von einer Gruppe von Friedensnobelpreisträgern, unter ihnen Mairead Corrigan Maguire aus Nordirland, Rigoberta Menchu Tum aus Guatemala und Adolfo Pérez Esquivel aus Argentinien. Das Manifest ist eine persönliche Verpflichtungserklärung zum Einsatz für Gewaltlosigkeit, die via Internet (Fehler! Textmarke nicht definiert.) unterzeichnet werden kann . Organisationen, Institutionen und Regierungen der Welt sind zur aktiven Unterstützung des Manifests aufgerufen. So sollen 100 Millionen Unterschriften gesammelt und bei der UNO-Generalversammlung anlässlich der Jahrtausendwende im September 2000 vorgelegt werden.
    Die DUK hat das Fehler! Textmarke nicht definiert. im Internet veröffentlicht. Deutsche Beiträge zum UNESCO-Aktionsprogramm
    Die Deutsche UNESCO-Kommission hat bisher 20 Projekte als offizielle deutsche Beiträge zum Internationalen Jahr 2000 für eine Kultur des Friedens bewertet. Siehe hierzu die gesonderte Übersicht: Fehler! Textmarke nicht definiert.

    Weitere UNESCO-Projekte
    Weitere Projekte, die sich mit den Zielen des Internationalen Jahres für eine Kultur des Friedens befassen, sind:
    "Lernen für die Welt von morgen". Bei diesem Internet-Kooperationsprojekt in spanischer Sprache für Schulen aus Deutschland, Spanien, Lateinamerika und der Karibik (u. a. Kuba) erarbeiten je zwei Schulen gemeinsam ein Unterrichtsprojekt zu Themen wie kulturelles Erbe, Situation von Frauen und Mädchen oder Tourismus. Die Schüler erfahren die kulturellen Besonderheiten der Partnerländer und lernen, einander mit allen Unterschieden zu akzeptieren. Das Projekt zielt auf eine Erweiterung des Fremdsprachenunterrichts um die Vermittlung kultureller Werte. Es steht in der Tradition des UNESCO-Projekts "Linguapax", das heißt Fremdsprachenunterricht als Friedenserziehung.
    Internationale Verständigung und Menschenrechte für Schulen in Bosnien-Herzegowina, im Kosovo und in Belarus: Um Lehrern aus diesen Ländern Unterrichtsmaterial im Bereich von Staatsbürgerkunde, Friedens- und Menschenrechtserziehung in "lokaler" Sprache zur Verfügung zu stellen, wird ein Bildungsserver eingerichtet. Er bildet auch die Grundlage für ein interaktives Informations- und Kommunikationsnetzwerk. Forum Menschenrechte: Die DUK arbeitet im Forum Menschenrechte mit, einem seit 1993 bestehenden Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen (NGO) und politischen Stiftungen in Deutschland. Das Forum setzt sich aktiv für die Förderung und Verteidigung der Menschenrechte ein.
    Verfahren zur Anerkennung deutscher Projekte
    Deutsche Beiträge zum Internationalen Jahr 2000 für eine Kultur des Friedens koordiniert die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) in Bonn. Hierzu hat sie eine Arbeitsgruppe bestehend aus fünf Experten und Vertretern des Sekretariats der DUK eingerichtet.
    Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:
    Deutsches Komitee für UNICEF;
    Bonn International Center for Conversion;
    Verein für Friedenspädagogik Tübingen;
    Plattform "Zivile Konfliktbearbeitung";
    Vorsitz: Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung.
    Diese Arbeitsgruppe wird keine eigenen Aktionen durchführen, sondern Aktivitäten und Projektvorschläge anderer Organisationen und Einzelpersonen, die an die DUK herangetragen werden, prüfen und der UNESCO ggf. als deutsche Beiträge zum Jahr 2000 melden. Eine Projektfinanzierung durch die DUK ist nicht möglich. Nationale oder internationale Projekte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur oder Kommunikation können als offizielle Beiträge anerkannt werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

    • Sie liegen im Zuständigkeitsbereich der UNESCO.
    • Sie dienen dem Anliegen der UNESCO.
    • Sie haben Modellcharakter bzw. sind innovativ.
    • Es handelt sich um ein Projekt, eine Veranstaltung, Ausstellung, Publikation o. ä. mit zureichender Öffentlichkeitswirksamkeit.

    Weitere Informationen in englischer Sprache unter http://www3.unesco.org/iycp/


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Internationale Dekade für eine Kultur des Friedens

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