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Gewalt in christlichen Bekenntnissen

Zur Diskussion um CA 16

Der Versöhnungsbund befasste sich auf seiner letzten Jahrestagung in Bonn (Himmelfahrt 2002) mit der Frage nach Gewalt in christlichen Bekenntnissen. Eine besondere Rolle spielt dabei das Augsburgische Bekenntnis (lateinisch: Confessio Augustana, abgekürzt: CA)Die Ausgangssituation: CA 16 in der Formulierung, wie sie im Evangelischen Gesangbuch abgedruckt ist:


Artikel 16:

Von der Polizei (Staatsordnung) und dem weltlichen Regiment

Von der Polizei (Staatsordnung) und dem weltlichen Regiment wird gelehrt, dass alle Obrigkeit in der Welt und geordnetes Regiment und Gesetze gute Ordnung sind, die von Gott geschaffen und eingesetzt sind, und dass Christen ohne Sünde in Obrigkeit, Fürsten- und Richteramt tätig sein können, nach kaiserlichen und anderen geltenden Rechten Urteile und Recht sprechen, Übeltäter mit dem Schwert bestrafen, rechtmäßig Kriege führen, in ihnen mitstreiten, kaufen und verkaufen, auferlegte Eide leisten, Eigentum haben, eine Ehe eingehen können usw. Hiermit werden die verdammt, die lehren, dass das oben Angezeigte unchristlich sei. Auch werden diejenigen verdammt, die lehren, dass es christliche Vollkommenheit sei, Haus und Hof, Weib und Kind leiblich zu verlassen und dies alles aufzugeben, wo doch allein das die rechte Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube an Gott. Denn das Evangelium lehrt nicht ein äußerliches, zeitliches, sondern ein innerliches, ewiges Wesen und die Gerechtigkeit des Herzens; und es stößt nicht das weltliche Regiment, die Polizei (Staatsordnung) und den Ehestand um, sondern will, dass man dies alles als wahrhaftige Gottesordnung erhalte und in diesen Ständen christliche Liebe und rechte, gute Werke, jeder in seinem Beruf, erweise. Deshalb sind es die Christen schuldig, der Obrigkeit untertan und ihren Geboten und Gesetzen gehorsam zu sein in allem, was ohne Sünde geschehen kann. Wenn aber der Obrigkeit Gebot ohne Sünde nicht befolgt werden kann, soll man Gott mehr gehorchen als den Menschen.

Dazu der Versöhnungsbund:

"Die Mitgliederversammlung des Internationalen Versöhnungsbundes - Deutscher Zweig - bittet die Synoden der lutherischen und unierten evangelischen Landeskirchen, der VELKD, der EKU, der EKD, der Arnoldshainer Konferenz und der Leuenberger Konferenz zu erklären, dass CA 16 (Artikel 16 des Augsburgischen Bekenntnisses) mit seiner Rechtfertigung staatlicher und kriegerischer Gewalt und mit seiner Verdammung von Täuferinnen und Täufern und Pazifistinnen und Pazifisten heute keine Verbindlichkeit für die Lehre und das Zeugnis der Kirche mehr hat."

Beschluss der Mitgliederversammlung des Int. Versöhnungsbundes - Deutscher Zweig- vom 12.5.2002

Antrag an die jeweiligen Synoden (Textvorschlag für Synodale)

Der Versöhnung schlägt vor, dass sich die landskirchlichen Synoden mit Artikel 16 des Augsburger Bekenntnisses befassen. Die jeweilige Kirche hat sich den Aufruf des Oekumenischen Rates der Kirchen für die Dekade zur Überwindung von Gewalt zueigen gemacht. Die Synode der jeweiligen Kirche erklärt, dass CA 16 in der Rechtfertigung staatlicher und militärischer Gewalt heute keine Verbindlichkeit für die Lehre und das Zeugnis unserer Kirche mehr hat. In der Ermutigung von Christinnen und Christen, Verantwortung wahrzunehmen und sich in Staat und Gesellschaft / in ihrem Gemeinwesen / in der Welt zu engagieren, sehen wir heute die Intention von CA 16. Wir erkennen heute unsere Verstrickungen in strukturelle Gewalt, so dass wir nicht mehr bekennen können, wir könnten "ohne Sünde" in Gesellschaft und Wirtschaft leben und handeln. Wir sehen uns ebenso verstrickt in historische Schuld unserer Kirche gegenüber Täuferinnen und Täufern und Pazifistinnen und Pazifisten. Sie haben das christliche Zeugnis der Gewaltfreiheit in der Kirchengeschichte hochgehalten und wurden auch von Lutheranern in Deutschland blutig verfolgt. Wir bekennen unsere Schuld, dass wir bis heute auf das Zeugnis dieser christlichen Märtyrerinnen und Märtyrer nicht gehört und uns von den Irrwegen unserer Vorfahren nicht distanziert haben. Die Dekade zur Überwindung der Gewalt macht uns erneut deutlich, dass Gewaltfreiheit in der Nachfolge Jesu Christi ein Kennzeichen der Kirche ist. Wir rufen Christinnen und Christen und alle Menschen auf, Verantwortung zu übernehmen und neue Wege einzuschlagen - für konstruktive gewaltfreie Konfliktbearbeitung, gerechten Frieden und Versöhnung -für die Achtung und Förderung der Mitgeschöpflichkeit. - für Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenwürde Beim Nachdruck des Evangelischen Gesangbuches wird künftig auf den Abdruck von CA 16 verzichtet. Die Verfassung (bzw. Grundordnung) und die Amtsverpflichtung der Pastorinnen und Pastoren und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entsprechend geändert. Der Theologische Ausschuss und der Dekade-Beirat werden gebeten, hierzu der Synode einen Entwurf vorzulegen.


Vorschlag für ein Einlageblatt ins Evangelische Gesangbuch zu CA 16:

Anmerkung zu Artikel 16 des Augsburger Bekenntnisses

In der Ermutigung von Christinnen und Christen, Verantwortung wahrzunehmen und sich in Staat und Gesellschaft / in ihrem Gemeinwesen / in der Welt zu engagieren, sehen wir heute die Intention von CA 16. Wir haben als Christinnen und Christen Verantwortung für das Gemeinwesen. Wir verstehen uns nicht mehr als Untertanen einer Obrigkeit, sondern nehmen unsere Verantwortung wahr als selbstbestimmte, freie Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie mit vielfältigen Beteiligungsmöglichkeiten. In der Nachfolge Jesu Christi sind wir zur Gewaltfreiheit gerufen. Wir stehen in der Pflicht uns immer und mit Nachdruck für gewaltfreie Konfliktlösungen einzusetzen. Die vorrangige Verpflichtung auf die Gewaltfreiheit umfasst eine weitsichtige Prävention und die Anwendung gewaltfreier Alternativen auch im Konfliktfall. Sie erfordert weiter, dass auch diejenigen, die im äußersten Notfall militärische Aktionen befürworten, daran gebunden sind, dass Christinnen und Christen jede einzelne militärische Handlung vor ihrem Gewissen zu verantworten haben und dass alle Handlungen nachweislich auf den Zustand eines gerechten Friedens hin orientiert sein müssen.




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